Arbeiterkammerwahl 2019
AK-Wahl 2019: Sie entscheiden über Ihre Vertreter
Die Arbeiterkammer ist per Gesetz unabhängig und verwaltet sich selbst. Das bedeutet, dass nur die Mitglieder der AK entscheiden, wer in die Vollversammlung der Arbeiterkammer einzieht. Umgekehrt sind die gewählten Vertreter/-innen ausschließlich den Wähler/-innen verpflichtet.
Das “Parlament der Arbeitnehmer/-innen” besteht in Oberösterreich aus 110 Kammerräten und Kammerrätinnen und wird alle 5 Jahre neu gewählt. Die Vollversammlung beschließt die Grundzüge für die Interessenpolitik sowie die Verwendung des Budgets.
https://ooe.arbeiterkammer.at/index.html
Die Arbeiterkammer ist eine lebendige Demokratie, in der die Mitglieder die politische Richtung in Wahlen bestimmen.
- In
keinem Parlament gibt es so viele Fraktionen wie in der AK: Insgesamt
sind 18 verschiedene Listen in den einzelnen Arbeiterkammern vertreten.
- Mehr
als 70 Prozent der Bevölkerung vertrauen der AK, die Zufriedenheit bei
den Mitgliedern ist außerordentlich hoch. Das senkt die Wahlbeteiligung –
dennoch betrug sie bei der letzten Wahl 2014 bundesweit 40 Prozent,
mehr als noch in den Neunziger Jahren.
- In allen Bundesländern hat die führende Fraktion eine (meist sehr deutliche) absolute Mehrheit – das zeigt die Zufriedenheit der Mitglieder mit der Organisation, den Leistungen und der Politik der AK im Bundesland.